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Döttinger Ferienhaus Fieschertal VS

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung des Döttinger Ferienhauses in Fieschertal oder Teilen davon durch die Stiftung Döttinger Ferienhaus (im Folgenden SDF genannt) zur Nutzung als Unterkunfts-, Aufenthalts- und Schulungslokalität mit Selbstversorgung an Kunden (im Folgenden Veranstalter genannt) für die Dauer des in einem Mietvertrag festgeschriebenen Zeitraumes. Sämtliche Offerten der SDF basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

Mietvertrag
Im Anschluss an die Reservierung durch den Veranstalter erhält dieser von der SDF einen schriftlichen Mietvertrag (per Brief oder E-Mail) zur Unterzeichnung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Gegenzeichnung durch die SDF zustande.
Als integrierte Bestandteile des Mietvertrages gelten nebst dieser AGB das Tarifverzeichnis und die Hausordnung. 

Anreise- und Abreisezeiten
Das Döttinger Ferienhaus ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag um 11:00 Uhr, inkl. Endreinigung, zu veranlassen.
Zur Übernahme des Hauses am Ankunftstag ist unserem Hauswart die Ankunftszeit vorher rechtzeitig mitzuteilen. Die hierfür erforderlichen Kontaktdaten sind im Mietvertrag und in den Lagerunterlagen ersichtlich.
Das Haus wird bei Mietende durch den Veranstalter der SDF, vertreten durch den Hauswart, in geordnetem und gereinigtem Zustand wieder übergeben. Eine eventuelle notwendige Nachreinigung durch den Hauswart wird im Stundenlohn verrechnet. Die Übernahme des Hauses zu Mietbeginn und die Übergabe zu Mietende durch den Veranstalter hat durch die gleiche Person, d.h. durch den Lagerverantwortlichen zu erfolgen. 

Teilnehmerzahl
Die Verrechnung der Personenzahl erfolgt gemäss eines durch den Hauswart erstellten und vom Lagerverantwortlichen unterschriebenen Belegungsrapportes, mindestens aber gemäss der Mindest-Teilnehmerzahl laut Mietvertrag, inkl. Leiter, Begleiter und Küchenpersonal. 

Leistungen, Zahlungen, Preise
Die SDF ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur allfällig verlangten Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist die SDF berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist der SDF für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
Nach Abreise wird die Schlussabrechnung dem Veranstalter schriftlich zugestellt. Der gesamte Rechnungsbetrag ohne jeglichen Abzug wird 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die SDF berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
Preisänderungen durch die SDF bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.
Die Bettwäsche und eine allfällige Endreinigung durch den Hauswart sind bei der Abreise mit dem Hauswart vor Ort abzurechnen.
Aus hygienischen Gründen darf nur die vom Haus abgegebene Bettwäsche benützt werden. Schlafsäcke sind nicht erlaubt. 

Rücktritt vom Vertrag / Stornokonditionen
Stellt der Mieter im Falle eines Rücktritts vom Vertrag keinen Ersatzmieter, so hat er der SDF für den Vertragsrücktritt folgende Entschädigung zu bezahlen:
bei Rücktritt     bis 6 Monate vor Mietbeginn     20 %
bei Rücktritt  6 bis 5 Monate vor Mietbeginn     40 %
bei Rücktritt  5 bis 4 Monate vor Mietbeginn     60 %
bei Rücktritt  4 bis 3 Monate vor Mietbeginn     80 %
bei Rücktritt  3 bis 0 Monate vor Mietbeginn   100 %
des Mietpreises abzüglich der Taxen.

Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung für Gruppen ist freiwillig, wird aber dringendst empfohlen.

Sämtliche Erklärungen des Mieters bezüglich Vertragsrücktritt oder Vertragsänderungen sind dem Vermieter schriftlich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. 

Haftung
Der Veranstalter haftet gegenüber der SDF für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden und/oder die Lagerteilnehmer oder andere Dritte verursacht werden. Die SDF lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter und/oder von Lagerteilnehmer oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von persönlichen sowie anderen Gegenständen, die vom Veranstalter und/oder von Lagerteilnehmern oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters.
Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, die SDF vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Lagerteilnehmern, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltungen und/oder seines Handelns gegen der SDF erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen. 

Anwendbares Recht
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der für das Domizil des Vermieters zuständige Gerichtsstand Bad Zurzach.

CH-5312 Döttingen, 01. Mai 2022

    

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